Stellungnahme der Stadt Brühl zum Regionalplanentwurf des Bezirks Köln

Im letzten Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung wurde die Stellungnahme der Stadt Brühl zum Entwurf des neuen Regionalplans für den Bezirk Köln beschlossen.

Der Regionalplan bildet das Bindeglied zwischen der allgemeinen Landesentwicklung und der konkreten kommunalen Flächennutzungs- und Bauleitplanung. Er befasst sich u.a mit folgenden Themen:

  • Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung
  • Standortvorsorge technischer Infrastrukturen
  • Raumansprüche erneuerbarer Energien
  • Rohstoffsicherung
  • Gewässer- und vorbeugender Hochwasserschutz

Im Regionalplan werden verbindliche Vorgaben für die räumliche Planung in allen Kommunen des Bezirks gemacht. So darf der Brühler Flächennutzungsplan nicht von den Vorgaben aus dem Regionalplan des Bezirks Köln abweichen. Konkret heißt das, dass im Regionalplan bestimmt wird, welche Flächen als Siedlungsbereich, Wald, Gewässer oder z.B. für den Schienenverkehr genutzt werden dürfen.

In diesem Jahr erfolgt die turnusmäßige Aktualisierung des Regionalplans. Hierzu wird allen Kommunen des Bezirks vorab das Recht und die Möglichkeit eingeräumt zum Entwurf Stellung zu beziehen. Dies ist insofern wichtig, da der Planungshorizont des Regionalplans rund 25 Jahre beträgt. Das heißt in diesem Jahr werden die Grundlage für die räumliche Planung in Brühl für das nächste Vierteljahrhundert gelegt.

Von diesem Recht hat die Stadt Brühl daher umfassend Gebrauch gemacht und fast alle neuen potenziellen Siedlungsflächen beanstandet und zurückgewiesen. Bis auf wenige kleinere Flächen wird damit zumindest der mögliche Bereich für neue Wohnbebauung nicht weiter ausgedehnt.

Insbesondere vor dem Hintergrund des derzeitigen exzessiven Bauens im Brühler Süden, ist dies eine gute Nachricht für den Erhalt des siedlungstypischen Charakters unserer Stadt.

Neben weiteren formalen Korrekturen und Aktualisierungen auf den Status Quo der Flächennutzung, wurde auch ein Flächentausch für gewerbliche Nutzung in Brühl-Ost vorgenommen (siehe auch folgende Abbildung).

Doch obwohl der Freiraumerhalt und der Schutz der regionalen Grünzüge explizites Ziel und Anforderung der Stadt Brühl an die Regionalplanung ist, besteht weiterhin die Gefahr eines Windparks inmitten des Ville-Waldes. Denn für Windenergieanlagen dürfen auch weiterhin Konzentrationszonen im Freiraum außerhalb von Naturschutzbereichen ausgewiesen werden.

Wir werden uns angesichts dessen intensiv dafür einsetzen, dass dies in der ab dem nächsten Jahr startenden Neuaufstellung des Brühler Flächennutzungsplans nicht in die Realität umgesetzt wird.

 

Link zur Neuaufstellung Regionalplan des Bezirks Köln:

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/beteiligung_regionalplanung/index.html