Antrag angenommen – Brühl führt digitale Bürgerbeteiligung ein!

+++AfD-ANTRAG ANGENOMMEN – STADT BRÜHL FÜHRT DIGITALES BÜRGERBETEILIGUNGSTOOL OPENDEMOKRATIE EIN+++

Nicht zuletzt die zurückliegende Landtagswahl hat gezeigt, wie groß die Politikverdrossenheit der Menschen in hierzulande ist. Fast die Hälfte aller Wahlbeteiligten hat von ihrem demokratischen Grundrecht kein Gebrauch gemacht.

Gerade das Interesse für kommunalpolitische Vorgänge und Themen ist flächendeckend sehr gering. Die regelmäßig niedrigen Nutzerzahlen des Livestreams der Brühler Ratssitzungen verdeutlicht dies. Grund hierfür ist häufig selbst auf kommunaler Ebene die als zu gering wahrgenommene Möglichkeit der Mitbestimmung.

Geregelt ist sind die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung generell in den §§ 24-26 der Gemeindeordnung NRW.

Dabei fängt Bürgerbeteiligung im Kleinen an. Egal, ob die Menschen unzufrieden sind oder eigene Vorschläge vorbringen möchten – oft sind es Dinge des lokalen Alltags, die es betrifft. Petitionen sind dabei eine einfache und effektive Möglichkeit, um diesem Geltung zu verschaffen und Einfluss auf die Politik zu nehmen.

Damit diese Beteiligung besser wahrgenommen wird und mehr Anliegen behandelt werden, haben wir in der vergangenen Ratssitzung einen Antrag zur Einführung einer weiteren digitalen Möglichkeit der Bürgerbeteiligung gestellt. Konkret sollte das Instrument „openDemokratie“ der gemeinnützigen Petitionsplattform openPetition implementiert werden.

Diese grundsätzlich kostenlose Software bietet ein niederschwelliges Angebot der Mitbestimmung und ermöglicht es somit, Bürgerbeteiligung zu stärken und gleichzeitig die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

Über das Tool kann direkt eine Petition gestartet und unterschrieben werden. Wenn das lokale Quorum erreicht ist (7% aller Wahlberechtigten bei einem Bürgerbegehren), wird das Anliegen an den Stadtrat und die Verwaltung weitergeleitet, damit es beraten werden kann. Stellungnahmen und Beschlüsse, die hieraus resultieren, werden online veröffentlicht.

Stellt der Rat fest, dass das Bürgerbegehren zulässig ist und entspricht er diesen nicht, ist innerhalb von drei Monaten ein Ratsbürgerentscheid durchzuführen.

Auch wenn das Quorum nicht erreicht werden sollte, besteht die Möglichkeit das Petitionsthema in einem Ausschuss zu behandeln.

Dadurch würden Anliegen der Bürger wieder sichtbarer und stärker in den Mittelpunkt gerückt, es entsteht ein besserer Austausch zwischen Politik und Menschen und diese fühlen sich in ihren Problemen wieder ernster genommen.

Jeder Vorgang wird von openPetition auf formale Aspekte geprüft bevor er freigeschaltet wird. Zudem können sich die Bürger auf der Plattform auch über Anliegen aus der Region informieren.

Das Tool lässt sich in jede gemeindeeigene Internetseite als Widget-Lösung einbinden. Für die Implementierung der Software entstehen der Stadt schätzungsweise einmalige Kosten im dreistelligen Bereich –verwaltungsseitige Kosten (wie z.B. Schulungsaufwand oder erforderliche Personalkapazitäten) sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Wir freuen uns daher sehr, dass die Stadtverwaltung unserem Antrag gefolgt ist und mit openPetition Kontakt aufnimmt, damit das Tool „openDemokratie“ auch in Brühl eingeführt werden kann.

In diesem Kontext verwies die Verwaltung auch auf die bereits vor der Implementierung stehende Plattform Beteiligung.NRW, die weitere Aspekte der digitalen Bürgerbeteiligungen – wie u.a. die von uns angeregten häufigeren Online-Bürgerumfragen – beinhalten würde.